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   BVerwG, 05.12.1969 - V C 66.68   

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BVerwG, 05.12.1969 - V C 66.68 (https://dejure.org/1969,595)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1969 - V C 66.68 (https://dejure.org/1969,595)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1969 - V C 66.68 (https://dejure.org/1969,595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines unterhaltspflichtigen Sowjetzonenflüchtlings im Weg der Überleitung nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Grundsätzliche Vorrangigkeit von Zwecken der Eingliederung des Flüchtlings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG §§ 90, 91; BVFG § 91

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 34, 260
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69

    Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1969 - V C 66.68
    In dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1969 - BVerwG V C 54.69 - ist ausgeführt, daß nach dem Sinnzusammenhang und der historischen Entwicklung die Überleitung lediglich auf sozialhilferechtliche Fehler hin nachzuprüfen ist.
  • BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
    Auszug aus BVerwG, 05.12.1969 - V C 66.68
    Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts entspricht der des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 29, 229).
  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 56.86

    Bundessozialhilfegesetz - Vergünstigung nach BVFG - Eingliederungserleichterung

    Die Inanspruchnahme ist ausnahmsweise zulässig, wenn es dieser Eingliederungserleichterung nicht (mehr) bedarf (Bestätigung von BVerwGE 34, 260 [BVerwG 05.12.1969 - V C 66/68]).

    Eine Ausnahme von der Regel habe das Bundesverwaltungsgericht zwar auch für den Fall angenommen, daß der Vertriebene sein vor der Flucht erzieltes Einkommen inzwischen wieder erreicht oder überschritten habe und der Anschaffungsbedarf bereits im wesentlichen befriedigt sei oder daß durch die ganze oder teilweise Erfüllung des Unterhaltsanspruchs nur eine unwesentliche Verzögerung der Bedarfsdeckung eintreten würde (BVerwGE 34, 260).

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß § 91 Abs. 3 Satz 1 BVFG, ausgehend von der Zielrichtung des Bundesvertriebenengesetzes, dazu bestimmt ist, die Eingliederung der Flüchtlinge zu erleichtern (vgl. BVerwGE 34, 260 zu dem § 91 Abs. 3 BVFG F. 1971 entsprechenden § 91 Abs. 2 BVFG in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Oktober 1961 <BGBl. I S. 1882>).

  • LSG Bayern, 25.11.2010 - L 8 SO 136/10

    Sozialhilfe - Überleitungsanzeige - erweiterte Sozialhilfe - Brutto-Prinzip -

    Eine Überleitung ist ausgeschlossen, wenn der übergeleitete Anspruch offensichtlich nicht besteht (BVerwGE 34, 219; 34, 260; 41, 115; 58, 209; 92, 281).
  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72

    Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Beschränkung eines

    Die Überleitungsanzeige leidet im vorliegenden Falle auch nicht daran, daß sie keine Erwägungen darüber enthält, ob die Inanspruchnahme des Klägers eine Härte im Sinne des § 91 Abs. 3 BSHG bedeutet (BVerwGE 34, 260 [BVerwG 05.12.1969 - V C 66/68] [262]).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1991 - 6 S 2899/89

    Überleitung eines Unterhaltsanspruches - Eingliederungserleichterung für

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 05.12.1969 -- V C 66.68 --, BVerwGE 34, 260, dargelegt und im Urteil vom 13.06.1991 -- 5 C 56.86 -- (NDV 1991, 358) nochmals bestätigt.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 6 S 3056/94

    Sozialhilfe: zur Überleitung von Unterhaltsansprüchen auf den Sozialhilfeträger -

    Bezieht der Sozialhilfeträger jedoch - sei es von sich aus, sei es auf Anregung des Hilfeempfängers oder wie hier im Rahmen der Widerspruchsentscheidung auf Einwände des Unterhaltspflichtigen hin - den rechtlichen Gesichtspunkt des § 91 Abs. 3 Satz 1 BSHG a.F. in seine Entscheidung mit ein, so legt er damit sein Entscheidungsprogramm bindend fest; eine fehlerhafte Handhabung des § 91 Abs. 3 Satz 1 BSHG a.F. führt dann zur Fehlerhaftigkeit seiner Ermessensbetätigung insgesamt (vgl. LPK-BSHG, 3. Aufl. 1991, § 91 Rdnr. 54; BVerwG, Urteile vom 27.03.1968 - V C 3.67 -, BVerwGE 29, 229 (234 f.), vom 26.11.1969 - V C 54.69 -, BVerwGE 34, 219 (225), vom 05.12.1969 - V C 66.68 -, BVerwGE 34, 260 (262), und vom 18.12.1975 - V C 2.75 -, BVerwGE 50, 64 (70)).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1986 - 6 S 935/84

    Sozialhilfe - Überleitung von Unterhaltsansprüchen gegen Vertriebene

    Eine Ausnahme ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn der von der Überleitung betroffene Vertriebene das vor der Flucht erzielte Einkommen erreicht oder überschritten hat und der Anschaffungsbedarf im wesentlichen befriedigt ist (Entgegen BVerwG, 1969-12-05, V C 66.88, BVerwGE 34, 260).
  • OVG Bremen, 13.04.1976 - II BA 48/75

    Anspruch auf Unterhaltsleistungen ; Beurteilung persönlicher und wirtschaftlicher

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   BVerwG, 09.09.1969 - V C 66.68   

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BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1969 - V C 66.68 (https://dejure.org/1969,4668)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
    Auszug aus BVerwG, 09.09.1969 - V C 66.68
    Die von dem Beklagten aufgeworfene grundsätzliche Frage nach der Zulässigkeit der Klage gegen Überleitungsanzeigen nach dem Bundessozialhilfegesetz ist inzwischen durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1968 (BVerwGE 29, 229) bejaht worden.
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